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Barrierefreie Webseite: Das Wichtigste zum BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft nicht jede Webseite, aber barrierefreie Seiten sind für alle Besucher besser nutzbar und werden von Suchmaschinen besser verstanden.

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher gerichtet sind. Dazu zählen insbesondere Online-Shops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen für Verbraucher, Personenbeförderung und Telekommunikationsdienste. Eine reine Visitenkarten-Webseite ohne Vertragsabschluss ist in der Regel nicht betroffen.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Anforderungen ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die Ausnahme gilt nicht für Hersteller und Händler bestimmter Produkte. Prüfen Sie Ihre Situation im Zweifel mit einer fachkundigen Stelle.

Grundlagen, die jede Seite beachten sollte

Sprache der Seite im Quelltext angeben, eine sinnvolle Überschriftenstruktur, Alternativtexte für Bilder, beschriftete Formularfelder, aussagekräftige Linktexte, ausreichende Farbkontraste, Bedienbarkeit per Tastatur und die Möglichkeit, die Schrift zu vergrößern. Als Maßstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) bzw. die europäische Norm EN 301 549.

Was automatische Prüfungen leisten

Programme erkennen nur einen Teil der Hürden, etwa fehlende Alternativtexte, fehlende Sprachangaben oder unbeschriftete Formularfelder. Kontraste, Tastaturbedienung und Verständlichkeit müssen von Menschen geprüft werden. Eine automatische Prüfung ist ein guter Einstieg, ersetzt aber keine vollständige Prüfung nach WCAG.

Barrierefreiheits-Check

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Häufige Fragen

Gilt das BFSG für meinen Online-Shop?

Online-Shops mit Verkauf an Verbraucher fallen grundsätzlich unter das Gesetz. Ob eine Ausnahme für Kleinstunternehmen greift, hängt von Ihrem Angebot ab.

Was passiert bei Verstößen?

Marktüberwachungsbehörden können Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen. Außerdem können Verbände Verstöße verfolgen.

Wie komme ich zu einer ersten Einschätzung?

Der Barrierefreiheits-Check prüft die automatisch erkennbaren Grundlagen und nennt konkrete Verbesserungen.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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