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Google Fonts: Warum der Abruf von Google-Servern ein Problem ist

Viele Webseiten laden Schriften direkt von Google. Dabei erfährt Google die IP-Adresse jedes Besuchers. Das hat zu Abmahnwellen und einem viel beachteten Gerichtsurteil geführt.

Was passiert beim Laden der Schriften?

Binden Sie Google Fonts über einen Link zu fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com ein, ruft der Browser jedes Besuchers die Schriftdateien von Google-Servern ab. Dabei wird dessen IP-Adresse an Google übermittelt, ohne dass der Besucher zugestimmt hat.

Das Urteil

Das Landgericht München I hat am 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) einem Besucher Schadensersatz von 100 Euro zugesprochen, weil eine Webseite Google Fonts ohne Einwilligung von Google-Servern nachgeladen hatte. Das Urteil hat eine Reihe von Abmahnungen ausgelöst, teils auch massenhaft und automatisiert. Spätere Entscheidungen fielen unterschiedlich aus. Das Risiko lässt sich aber einfach vermeiden.

Die Lösung: Schriften lokal einbinden

Laden Sie die Schriftdateien herunter und binden Sie sie von Ihrem eigenen Server ein (Datei im Format woff2, eingebunden über @font-face). Dann bekommt Google keine Daten. Bei vielen Content-Management-Systemen gibt es Plugins, die das automatisch erledigen. Prüfen Sie danach, ob im Quelltext noch Verweise auf fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com stehen, auch in Theme-Dateien und im Page-Builder.

Gilt das auch für andere Dienste?

Ja. Das gleiche Prinzip gilt für Inhaltsverteilnetzwerke (CDN) von Drittanbietern, eingebundene Karten, Videos, Schaltflächen sozialer Netzwerke und Captcha-Dienste. Entweder Sie holen die Dateien auf den eigenen Server, oder Sie holen vorher die Einwilligung der Besucher ein und nennen den Dienst in der Datenschutzerklärung.

Impressum & Datenschutz-Check

Webseite rechtssicher prüfen: Impressum, Datenschutz, Google Fonts und Tracker, typische Abmahn-Auslöser.

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Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob meine Seite Google Fonts von Google lädt?

Im Quelltext der Seite nach „fonts.googleapis.com“ und „fonts.gstatic.com“ suchen oder den kostenlosen Schnelltest verwenden, der genau darauf achtet.

Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung?

Nein. Ein Hinweis ersetzt keine Einwilligung. Sicher ist nur das lokale Einbinden oder eine vorherige Einwilligung.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein, es ist eine allgemeine Information. Bei konkreten Abmahnungen sollten Sie eine Anwältin oder einen Anwalt fragen.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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