Impressum: Welche Pflichtangaben auf Ihre Webseite gehören
Fast jede geschäftlich genutzte Webseite braucht ein Impressum. Fehlt es oder ist es unvollständig, drohen Abmahnungen und Bußgelder. Diese Checkliste zeigt, was hineingehört.
Wer braucht ein Impressum?
Eine Anbieterkennzeichnung ist für Webseiten Pflicht, die geschäftsmäßig betrieben werden, also in der Regel gegen Entgelt oder mit Gewinnabsicht. Das gilt für Betriebe, Selbstständige, Freiberufler und Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit. Rein private Seiten ohne jede geschäftliche Absicht sind ausgenommen. Die Grundlage ist seit Mai 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz (§ 5 DDG), das das frühere Telemediengesetz ersetzt hat.
Die Pflichtangaben im Überblick
Name und Anschrift: bei Einzelunternehmen der vollständige Vor- und Nachname, bei Gesellschaften der Firmenname mit Rechtsform und die ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach reicht nicht.
Kontakt: eine E-Mail-Adresse und ein zweiter Weg zur schnellen Kommunikation, zum Beispiel Telefon oder ein Kontaktformular.
Bei Gesellschaften: Vertretungsberechtigte Personen, Registergericht und Registernummer (zum Beispiel Handelsregister).
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die zuständige Aufsichtsbehörde, bei reglementierten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen.
Wo muss das Impressum stehen?
Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein Link mit der Bezeichnung „Impressum“ in der Fußzeile jeder Seite, der mit höchstens zwei Klicks zu den Angaben führt. Auch Auftritte in sozialen Netzwerken brauchen eine solche Angabe.
Typische Fehler
Das Impressum fehlt oder ist nur über das Menü einer Unterseite erreichbar. Die Anschrift fehlt oder ist unvollständig. Es steht nur eine Kontaktmöglichkeit dort, die in der Praxis nicht beantwortet wird. Angaben sind veraltet, etwa nach einem Umzug. Auf Baukasten-Seiten wird das Impressum erst per Skript geladen und ist für Prüfprogramme nicht sichtbar.
Impressum & Datenschutz-Check
Webseite rechtssicher prüfen: Impressum, Datenschutz, Google Fonts und Tracker, typische Abmahn-Auslöser.
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Häufige Fragen
Reicht eine Telefonnummer als zweiter Kontaktweg?
Ja, eine Telefonnummer ist ein üblicher zweiter Weg. Auch ein Kontaktformular kann genügen, sofern Anfragen zügig beantwortet werden.
Muss ich meine private Anschrift angeben?
Ja, wenn Sie keine andere ladungsfähige Geschäftsanschrift haben. Ein Postfach oder eine reine Briefkastenadresse ohne Erreichbarkeit genügt nicht.
Kann ich mein Impressum kostenlos prüfen lassen?
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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.